Apothekenrecht

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Im Arbeitsalltag eines Apothekers stellen sich zahlreiche Fragen, wie beispielsweise: „Darf ich Medikamente oder Heilmittel zurücknehmen?“, „Wie muss ich meine Kunden beraten und aufklären?“, „Wann und in welcher Form darf ich die Medikamente abgeben?“, „Welche (Sicherheits-)Vorkehrungen darf und muss ich in meiner Apotheke treffen?“

Seit Jahrzehnten betreuen wir Apotheken in allen Rechtsfragen. Wir stehen Ihnen in arzneimittelrechtlichen Fragen genauso beratend zur Seite wie in Fragen zur Apothekenbetriebsordnung, zu den komplexen Abrechnungsvorschriften mit den Krankenkassen oder zum Berufsrecht. Ebenso betreuen wir Apotheker(innen) beim Kauf oder Verkauf einer Apotheke, in der Nachfolgeplanung und in gesellschaftsrechtlichen bis hin zu steuerlichen Fragestellungen und dem Datenschutz.

Über das Apothekenrecht hinaus beraten wir Sie mit unserer langjährigen Erfahrung im Medizinprodukterecht, Arzneimittelrecht, Pharmarecht und Berufsrecht der Heilberufe sowie spezifischer gesellschaftsrechtlicher und arbeitsrechtlicher Fragen im Medizinrecht. Zu unseren Mandanten zählen neben zahlreichen Apotheken auch Medizinprodukte-Hersteller und -Händler, Ärzte/Ärtzinnen, Hersteller nach § 13 AMG sowie Angehörige weiterer Heilberufe.

Wir stehen Ihnen in diesen Fragen nicht nur beratend zur Seite, sondern begleiten außergerichtliche Verfahren wie beispielsweise Einspruchsverfahren und vertreten Sie in Rechtsstreitigkeiten sowie strafrechtlichen Ermittlungen.